UBI Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk oder als UBI Ergänzung für Inhaber SRC, LRC usw.

 

Zulassung zur Prüfung:

  • Mindestalter 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Fotokopie des gültigen -Personalausweises (beidseitig)- / -Reisepasses
  • 1 Passbild (38x45mm), neustes Datum, Name auf der Rückseite (neutraler Hintergrund, keine Urlaubsbilder o.ä.)
  • Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr ( siehe Gebühren )

Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen ("Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises...") sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt. Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw. gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.

Prüfungsanforderungen:

Prüfung
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatische Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Dazu muss eine Texaufnahme (Kenntnis des internationalen Alphabetes) und ein Simple-Choice-Fragebogen mit 22 Fragen bzw. 10 Fragen für SRC oder LRC Inhaber bearbeitet werden. Den Fragenkatalog gibt es unter anderem auf www.elwis.de.

Praktisch

  • In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:
  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse (Gerätekunde) zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Praktische Funkabwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Anruf an eine Funkstelle z.B. RVZ unter Zuhilfenahme des Handbuches Binnenschifffahrtsfunk, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen), siehe auch Sprechtafel UBI.

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden. Am Tage der praktische Prüfung stellen wir die UKW-Marinefunkgeräte vom Typ ICOM-M323, ICOM 505 und ICOM 503 mit DSC-Kontroller zur Verfügung.


Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.